Die Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl am 8. / 9. November 2025 liegt von Donnerstag, den 25. September 2025 bis einschließlich Freitag, den 3. Oktober 2025 im
Pfarrbüro St. Nikolaus / St. Peter
Oberstr. 10, 47829 Krefeld
wochentags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten aus.
Insoweit haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.